Der Beherbergungsbetrieb muss in der gemäß R1 erforderlichen veröffentlichten Richtlinie angeben, ob für Hundeaufenthalte eine Schadenskaution (wie in RDFRG-02 definiert) erhoben wird. Jede als Kaution bezeichnete Gebühr, die nicht erstattungsfähig ist, stellt eine Hundegebühr und keine Schadenskaution dar und muss gemäß R4 offengelegt werden. Dieses Feld darf nicht leer gelassen werden. Sofern eine Schadenskaution erhoben wird, muss der Kautionsbetrag angegeben werden. Null ist eine gültige Angabe.
RDFS-02 · Zertifizierungsanforderung R5
Transparenz der Kaution
Der Beherbergungsbetrieb muss in der veröffentlichten Richtlinie angeben, ob für Hundeaufenthalte eine Schadenskaution erhoben wird. Dieses Feld darf nicht leer gelassen werden. Sofern eine Schadenskaution erhoben wird, muss der Kautionsbetrag in der veröffentlichten Richtlinie angegeben werden. Null ist eine gültige Angabe.
Der Beherbergungsbetrieb muss in der veröffentlichten Richtlinie angeben, ob für Hundeaufenthalte eine Schadenskaution erhoben wird. Dieses Feld darf nicht leer gelassen werden. Sofern eine Schadenskaution erhoben wird, muss der Kautionsbetrag in der veröffentlichten Richtlinie angegeben werden. Null ist eine gültige Angabe.
RDFS-02 R5 · Bestanden/Nicht bestanden. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, lautet das Ergebnis Nicht Zertifiziert.
R5. Transparenz der Kaution
Roch Auslegung
Die Richtlinie muss eine Ja-oder-Nein-Antwort darauf geben, ob eine Kaution erhoben wird. Das Weglassen ist keine neutrale Position. Es ist eine Lücke in der veröffentlichten Richtlinie und besteht R5 nicht. Wenn R5 besagt, dass eine Kaution erhoben wird, muss der Betrag in der Richtlinie stehen. 'Eine Kaution kann erforderlich sein' ohne angegebenen Betrag erfüllt R6 nicht.
Beispiele
Dies ist eine übersetzte Fassung des englischen Originalstandards. Bei Abweichungen oder Unklarheiten ist die englische Fassung maßgebend.