Ein echter medizinischer oder vergleichbarer Einwand hält einen geteilten Raum hundefrei; einer genügt, nur für Begleithunde, und verdrängt nie ein gesetzlich aufgenommenes Tier.
Norm-Anforderung
Ein echter medizinischer oder vergleichbarer Einwand hält einen geteilten Raum hundefrei; einer genügt, nur für Begleithunde, und verdrängt nie ein gesetzlich aufgenommenes Tier.
RDWS-01 C2 · Bestanden/Nicht bestanden. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, lautet das Ergebnis Nicht Zertifiziert.
Wenn ein Kollege in einem geteilten Raum einen echten medizinischen, allergischen, phobischen oder vergleichbaren Grund hat, nicht in der Nähe eines Hundes zu sein, wird dieser geteilte Raum hundefrei gehalten. Ein einziger echter Einwand genügt; die Person hat Vorrang vor dem Begleithund, nicht umgekehrt.
Dies gilt nur für Begleithunde. Es verdrängt kein Tier, das der Arbeitgeber nach geltendem Recht aufnehmen muss, etwa ein Assistenz- oder Diensttier. Wenn der Einwand eines Kollegen und ein solches Tier nicht beide im selben Raum erfüllt werden können, wird der Konflikt über das gesetzliche Anpassungsverfahren gelöst, nicht durch diese Anforderung.
Bewertet anhand
Bewertet anhand RDWS-CAF-01 (in Kürze)
Roch Auslegung
Ein echter Einwand befreit diesen geteilten Raum von Begleithunden. Die einzige Grenze ist ein gesetzlich geschütztes Tier, das das Recht regelt, nicht wir.
Beispiele
Konform
Die echte Allergie eines Kollegen hält seinen geteilten Bereich hundefrei, und das bleibt so.
Nicht konform
Ein Einwand wird durch Abstimmung übergangen, oder eine Begleithundregel wird genutzt, um einen Blindenführhund auszuschließen.