Jede Hundegebühr (wie in RDFRG-02 definiert) muss in der gemäß R1 erforderlichen veröffentlichten Richtlinie offengelegt werden. Die offengelegte Hundegebühr muss Betrag und Struktur angeben, ob pro Aufenthalt, pro Nacht oder pro Hund. Die offengelegte Hundegebühr muss den tatsächlichen Buchungsbedingungen entsprechen. Null ist eine gültige Angabe. Hundegebühren, die erst in einer Buchungsbestätigung, beim Einchecken oder auf Anfrage offengelegt werden, sind nicht konform.
RDFS-02 · Zertifizierungsanforderung R4
Transparenz der Hundegebühr
Jede Hundegebühr muss vor der Buchung in der veröffentlichten Richtlinie offengelegt werden, mit Betrag und Struktur, auch wenn Hunde kostenlos übernachten.
Jede Hundegebühr muss vor der Buchung in der veröffentlichten Richtlinie offengelegt werden, mit Betrag und Struktur, auch wenn Hunde kostenlos übernachten.
RDFS-02 R4 · Bestanden/Nicht bestanden. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, lautet das Ergebnis Nicht Zertifiziert.
R4. Transparenz der Hundegebühr
Roch Auslegung
Die Gebühr muss in der Richtlinie mit einem Betrag und einer Struktur stehen. 'Eine kleine Gebühr kann anfallen' ist keine offengelegte Gebühr. Null ist eine gültige Angabe, wenn tatsächlich keine Kosten anfallen.
Beispiele
Dies ist eine übersetzte Fassung des englischen Originalstandards. Bei Abweichungen oder Unklarheiten ist die englische Fassung maßgebend.