RDWS-DT-01 · Definierter Begriff 2

Begleithund

Der eigene Haushund einer beschäftigten Person, zur Arbeit mitgebracht, im Unterschied zu einem gesetzlich geschützten Assistenz- oder Diensttier.

Definition

Der eigene Haushund einer beschäftigten Person, zur Arbeit mitgebracht, im Unterschied zu einem gesetzlich geschützten Assistenz- oder Diensttier.

Teil des Roch Dog Arbeitsplatzstandards (RDWS-01) · Veröffentlicht von Roch Dog

Ein Hund, den eine beschäftigte Person als ihr eigenes Begleittier zur Arbeit mitbringt. Diese Norm regelt Begleithunde.

Ein Begleithund ist kein Assistenz- oder Diensttier. Die Rechte von Assistenz- und Diensttieren sowie jedes Tieres, das ein Arbeitgeber von Gesetzes wegen aufnehmen muss, richten sich nach dem geltenden Recht und stehen über dieser Norm. Die Bedingungen dieser Norm, einschließlich des Widerspruchs der Kollegen, gelten nur für Begleithunde.

Roch Auslegung

Die Grenze zählt. Ein Begleithund unterliegt dieser Norm; ein Tier, das der Arbeitgeber von Gesetzes wegen aufnehmen muss, nicht, und es wird von ihr niemals verdrängt.

Veröffentlicht von Roch Dog RDWS-DT-01 · Letzte Aktualisierung 2026-05-26