Ein Arbeitgeber, der an einem Arbeitsplatz, an dem Beschäftigte ihre eigenen Hunde während des Arbeitstags mitbringen dürfen, Hunde nach einer veröffentlichten und einheitlich angewandten Regelung zulässt; gewöhnliche Haushunde nicht durch eine pauschale Rasse- oder Größenregel ausschließt; die Bedingungen bereitstellt oder ermöglicht, die ein Hund braucht, um den Arbeitstag sicher und gut zu verbringen; und die Kollegen schützt, die keinen Raum mit einem Hund teilen können oder wollen.
Der Begriff beschreibt einen Arbeitsplatz, an dem Hunde wirklich willkommen sind und die Menschen um sie herum wirklich geschützt sind, nicht einen, der einen Hund bloß aus der Gunst einer Führungskraft duldet.