RDWS-DT-01 · Definierter Begriff 12

Assistenz- oder Diensttier

Ein Tier, das der Arbeitgeber von Gesetzes wegen aufnehmen muss; seine Rechte stehen über der Norm und werden von ihr niemals verdrängt.

Definition

Ein Tier, das der Arbeitgeber von Gesetzes wegen aufnehmen muss; seine Rechte stehen über der Norm und werden von ihr niemals verdrängt.

Teil des Roch Dog Arbeitsplatzstandards (RDWS-01) · Veröffentlicht von Roch Dog

Ein Assistenz- oder Diensttier sowie jedes Tier, das ein Arbeitgeber von Gesetzes wegen aufnehmen muss, dessen Rechte sich nach dem geltenden Recht richten und außerhalb und über dieser Norm stehen. Nichts in der Norm beschränkt diese Rechte.

Im Beschäftigungskontext ist dieser Schutz nicht auf eng definierte Diensttiere beschränkt; wo das Recht ein Tier als angemessene Anpassung behandelt, ordnet sich die Norm dem unter. Die Bedingungen der Norm, einschließlich des Widerspruchs der Kollegen, gelten nur für Begleithunde.

Roch Auslegung

Diese Tiere sind keine Haustiere und unterliegen nicht dieser Norm. Wo das Recht eine Anpassung verlangt, entscheidet das Recht, und der Einwand eines Kollegen und ein geschütztes Tier, die nicht beide in einem Raum erfüllt werden können, gehen ins gesetzliche Anpassungsverfahren, nicht zu uns.

Beispiele

Konform Ein Blindenführhund wird nach dem Gesetz aufgenommen, frei von den Bedingungen der Tierregelung, und eine kollidierende Allergie wird über das gesetzliche Anpassungsverfahren behandelt.
Nicht konform Ein psychiatrischer Assistenzhund wird abgelehnt, weil er das Begleithund-Verhaltensprogramm des Unternehmens nicht bestehen würde.
Veröffentlicht von Roch Dog RDWS-DT-01 · Letzte Aktualisierung 2026-05-26