RDRS-DT-01 · Definierter Begriff 7

Gemeinschaftsorgan

Ein Eigentümerverband, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, eine Eigentümergesellschaft oder ein Genossenschaftsvorstand, der für Bewohner verbindliche Regeln festlegt, einschließlich Hunderegeln.

Definition

Ein Eigentümerverband, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, eine Eigentümergesellschaft oder ein Genossenschaftsvorstand, der für Bewohner verbindliche Regeln festlegt, einschließlich Hunderegeln.

Teil des Roch Dog Wohnstandards (RDRS-01) · Veröffentlicht von Roch Dog

Ein Eigentümerverband, eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Eigentümergesellschaft, ein Genossenschaftsvorstand oder ein ähnliches Leitungsorgan, das für Bewohner verbindliche Regeln festlegt.

Ein Gemeinschaftsorgan ist nach dieser Norm ein Anbieter von Wohnraum, soweit es die Bedingungen festlegt, unter denen Hunde gehalten werden dürfen.

Roch Auslegung

Ein Bewohnerverband oder ein Eigentümervorstand gilt als Anbieter, sobald er die Hunderegeln schreibt. Die Norm gilt für jeden, der diese Befugnis hat, nicht nur für Vermieter.

Veröffentlicht von Roch Dog RDRS-DT-01 · Letzte Aktualisierung 2026-05-23