Jede Person oder jedes Organ, das die Bedingungen festlegt, unter denen Hunde in Wohnraum gehalten werden dürfen, der auf lange Dauer als Zuhause eines Bewohners bewohnt wird: private und soziale Vermieter, Betreiber von institutionellem und Mehrfamilienwohnraum sowie das Leitungsorgan von Wohnraum in Eigentum oder gemeinsamem Eigentum (eine Wohnungseigentümergemeinschaft, eine Eigentümergesellschaft, eine Genossenschaft oder ein Eigentümerverband).
Nicht eingeschlossen ist die kurzfristige Beherbergung oder Ferienunterkunft, die unter den Roch Dog Standard (RDFS) fällt.