RDRS-DT-01 · Definierter Begriff 36

Selbsterklärung

Jede Behauptung, die ein Anbieter über ein Objekt in Bezug auf die Norm aufstellt, ohne Autorisierung durch Roch Dog. Nicht zulässig: nur Roch Dog stellt ein Objekt in Bezug zur Norm.

Definition

Jede Behauptung, die ein Anbieter über ein Objekt in Bezug auf die Norm aufstellt, ohne Autorisierung durch Roch Dog. Nicht zulässig: nur Roch Dog stellt ein Objekt in Bezug zur Norm.

Teil des Roch Dog Wohnstandards (RDRS-01) · Veröffentlicht von Roch Dog

Eine Behauptung, die ein Anbieter über sein eigenes Zuhause in Bezug auf die Norm aufstellt, ohne Autorisierung durch Roch Dog.

Die Selbsterklärung ist nicht zulässig. Das Lesen der Norm verleiht kein Recht, irgendeine Verbindung mit ihr zu behaupten, und es gibt keine selbsterklärte Stufe. Ein Anbieter darf nicht behaupten oder den Eindruck erwecken, dass ein Objekt nach der Norm gebaut, danach gestaltet, an ihr ausgerichtet ist, ihr folgt oder nach ihr betrieben wird, und darf es ohne eine aktuelle Autorisierung durch Roch Dog weder als zertifiziert bezeichnen noch das Zeichen führen.

Bis ein Objekt von Roch Dog autorisiert ist, darf der Anbieter nur Tatsachen über seine eigene Hunderichtlinie angeben, ohne Bezug auf die Norm, ihren Namen oder ihre Zeichen.

Roch Auslegung

Ein Anbieter kann sein eigenes Objekt nicht in Bezug zur Norm stellen. Nur Roch Dog kann das, durch Zertifizierung oder Lizenz. Jede Behauptung von Konformität, Ausrichtung oder Zertifizierung ohne Autorisierung durch Roch Dog ist eine Selbsterklärung und ist nicht zulässig.

Veröffentlicht von Roch Dog RDRS-DT-01 · Letzte Aktualisierung 2026-05-23