RDRS-DT-01 · Definierter Begriff 18

Schadenskaution

Ein erstattungsfähiger Betrag, der gegen Hundeschäden einbehalten und bei Nichtvorliegen eines Schadens vollständig zurückerstattet wird, wobei Assistenz- und Servicehunde ausgenommen sind.

Definition

Ein erstattungsfähiger Betrag, der gegen Hundeschäden einbehalten und bei Nichtvorliegen eines Schadens vollständig zurückerstattet wird, wobei Assistenz- und Servicehunde ausgenommen sind.

Teil des Roch Dog Wohnstandards (RDRS-01) · Veröffentlicht von Roch Dog

Ein erstattungsfähiger Betrag, der als Sicherheit gegen von einem Hund verursachte Schäden einbehalten und bei Nichtvorliegen eines solchen Schadens vollständig zurückerstattet wird, verwaltet im Einklang mit dem geltenden Recht und jeder örtlichen Obergrenze.

Ein Betrag, der nicht erstattungsfähig ist oder unabhängig vom Schaden einbehalten wird, ist keine Schadenskaution. Assistenz- und Servicehunde sind von jeder Kaution ausgenommen.

Roch Auslegung

Eine echte Schadenskaution kommt vollständig zurück, wenn kein Schaden vorliegt. Ein Betrag, der unabhängig davon einbehalten wird, ist keine Kaution, und für Assistenzhunde wird nie eine erhoben.

Veröffentlicht von Roch Dog RDRS-DT-01 · Letzte Aktualisierung 2026-05-23