Jede Regel, die die Hunde, die ein Bewohner halten darf, unter Bezug auf Rasse, Typ, körperliche Größe oder Gewicht begrenzt, ob schriftlich festgehalten oder in der Praxis angewandt (zum Beispiel "keine Hunde über 20 lb").
Eine solche Beschränkung erfüllt die Norm nur, wenn sie durch geltendes Recht vorgeschrieben und mit ihrer gesetzlichen Grundlage offengelegt ist oder für ein einzelnes Zuhause durch angegebene bauliche oder sicherheitsbezogene Zwänge konkret gerechtfertigt ist.
Sie ist von einer angemessenen Bedingung wie einer Begrenzung der Hundezahl zu unterscheiden.