Jeder geschlossene Innenraum innerhalb eines Beherbergungsbetriebs, der zur Nutzung durch mehrere Gäste bestimmt ist und nicht Teil eines einzelnen privaten Gästezimmers ist. Dies umfasst Empfangsbereiche, Lounges, Speiseräume, Bars, Cafés, Restaurants und gemeinschaftliche Sitzbereiche. Flure, Aufzüge und Treppenhäuser gelten für die Zwecke von R3 (Zugang zu gemeinschaftlichen Innenbereichen für Gäste) nicht als gemeinschaftliche Gästebereiche, da es sich um Durchgangsbereiche handelt, nicht um Bereiche, in denen Gäste Zeit verbringen. Nicht eingeschlossen sind betriebsinterne Bereiche, nur für Personal zugängliche Räumlichkeiten oder private Veranstaltungsräume, die nicht der allgemeinen Gästeschaft offenstehen.
RDFRG-02 · Definierter Begriff 3
Gemeinschaftlicher Innenbereich für Gäste
Jeder geschlossene Innenraum innerhalb eines Beherbergungsbetriebs, der von mehreren Gästen genutzt wird, wie Lounge, Bar, Restaurant oder Café.
Definition
Jeder geschlossene Innenraum innerhalb eines Beherbergungsbetriebs, der von mehreren Gästen genutzt wird, wie Lounge, Bar, Restaurant oder Café.
Teil des Roch Dog Standards (RDFS-02) · Veröffentlicht von Roch Dog
Gemeinschaftlicher Innenbereich für Gäste
Roch Auslegung
Die Lounge, Bar, das Restaurant und das Café sind qualifizierende Bereiche. Der Flur dorthin ist es nicht. Wenn der einzige verfügbare Raum der Weg zwischen Aufzug und Zimmer ist, ist R3 nicht erfüllt.
Dies ist eine übersetzte Fassung des englischen Originalstandards. Bei Abweichungen oder Unklarheiten ist die englische Fassung maßgebend.
Veröffentlicht von Roch Dog
RDFRG-02 · Letzte Aktualisierung 2026-05-18