RDFRG-02 · Definierter Begriff 18

Rassenspezifische Gesetzgebung

Gesetze, die bestimmte Hunderassen verbieten oder beschränken. Daraus resultierende Rassenausschlüsse werden als gesetzliche Verbote behandelt, nicht als Größenbeschränkungen.

Definition

Gesetze, die bestimmte Hunderassen verbieten oder beschränken. Daraus resultierende Rassenausschlüsse werden als gesetzliche Verbote behandelt, nicht als Größenbeschränkungen.

Teil des Roch Dog Standards (RDFS-02) · Veröffentlicht von Roch Dog

Definition RDFRG-02 · Definition 18

Rassenspezifische Gesetzgebung

Gesetze oder Verordnungen in einer Rechtsordnung, die das Halten, die Zucht oder das öffentliche Auftreten bestimmter Hunderassen verbieten oder beschränken. Wenn ein Beherbergungsbetrieb eine Rasse als unmittelbare Folge rassenspezifischer Gesetzgebung in seiner Rechtsordnung ausschließt, wird dieser Ausschluss als gesetzliches Verbot behandelt, nicht als Größen oder Gewichtsbeschränkung nach diesem Standard. Der Anbieter muss die Beschränkung offenlegen und das anwendbare Gesetz in seiner veröffentlichten Richtlinie angeben.

Roch Auslegung

Wenn das Recht des betreffenden Landes bestimmte Rassen verbietet, ist der Ausschluss dieser Rassen durch ein Hotel eine Befolgung des Gesetzes und wird als gesetzliches Verbot behandelt, nicht als Größenbeschränkung. Das Hotel muss jedoch das anwendbare Gesetz in seiner veröffentlichten Richtlinie benennen, anstatt die Rasse als eigene Präferenz aufzuführen.

This is a translated version of the original English standard. In the event of any discrepancy or ambiguity, the English version shall prevail.

Veröffentlicht von Roch Dog RDFRG-02 · Letzte Aktualisierung 2026-05-18