Der Beherbergungsbetrieb muss in der gemäß R1 erforderlichen veröffentlichten Richtlinie angeben, ob für Hundeaufenthalte eine Schadenskaution (wie in RDFRG-02 definiert) erhoben wird. Jede als Kaution bezeichnete Gebühr, die nicht erstattungsfähig ist, stellt eine Hundegebühr und keine Schadenskaution dar und muss gemäß R4 offengelegt werden. Dieses Feld darf nicht leer gelassen werden.
RDFS-02 · Zertifizierungsanforderung R5
Offenlegung der Schadenskaution
Der Beherbergungsbetrieb muss in der veröffentlichten Richtlinie angeben, ob für Hundeaufenthalte eine Schadenskaution erhoben wird. Dieses Feld darf nicht leer gelassen werden.
Der Beherbergungsbetrieb muss in der veröffentlichten Richtlinie angeben, ob für Hundeaufenthalte eine Schadenskaution erhoben wird. Dieses Feld darf nicht leer gelassen werden.
RDFS-02 R5 · Bestanden/Nicht bestanden. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, lautet das Ergebnis Nicht Zertifiziert.
R5. Offenlegung der Schadenskaution
Roch Auslegung
Die Richtlinie muss eine Ja oder Nein Antwort darauf geben, ob eine Kaution erhoben wird. Das Weglassen ist keine neutrale Position. Es ist eine Lücke in der veröffentlichten Richtlinie und besteht R5 nicht.
Beispiele
This is a translated version of the original English standard. In the event of any discrepancy or ambiguity, the English version shall prevail.